AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen


Die folgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für die Vertragsbeziehung zwischen Hundeschule „Braver Lumpi“, Stefanie Heitzer nachfolgend „Hundeschule“ genannt und Verbrauchern, die mit der Hundeschule diesen Vertrag abschließen, nachfolgend „Kunde“ genannt.

1. Vertragsgegenstand

1.1 Die Hundeschule bietet Beratungsdienstleistungen für Menschen und Hunde an, insbesondere Einzelstunden, Gruppenkurse, Themenabende, Freilaufgruppen, Welpengruppen, etc. Das Ausbildungsangebot beinhaltet sowohl die theoretische als auch die praktische Unterweisung des Hundehalters in die Verhaltensweisen der Hunde. Es werden darüber hinaus Kenntnisse zu Sozialstrukturen, Aggressions- und Rudelverhalten, zu Hundehaltung, Ernährung, Erziehung und vieles mehr vermittelt.
1.2. Voraussetzung für einen Vertragsschluss ist eine mündliche Absprache bzgl. Leistungen der Hundeschule und Kosten für den Kunden und/oder das Ausfüllen der Anmeldung, in welcher die Daten der Kundin/des Kunden, Angaben zum Hund sowie vorvertragliche Maßnahmen (u.a. mündliche Beratung zu Leistungen, Kostenvereinbarung etc.) erhoben werden. Die Anmeldung ist gleichzusetzen mit Vertragsschluss und wird mit Unterschrift wirksam.
Es gelten die hier beschriebenen allgemeinen Geschäftsbedingungen sowie die Informationspflichten bzgl. der Datenschutzgrundverordnung. 
1.3. Bei der Beauftragung der Hundeschule bzw. Buchung von Leistungen handelt sich jeweils um einen Dienstvertrag gemäß § 611 BGB. Danach ist ein bestimmter Erfolg seitens der Hundeschule nicht geschuldet. Sollte ein bestimmter Erfolg durch die Hundeschule geschuldet werden, so ist dieser ausdrücklich zwischen den Parteien schriftlich zu vereinbaren und ausdrücklich Gegenstand der Vereinbarung zu machen. Einen konkludenten Vertragsabschluss, wonach ein bestimmter Erfolg geschuldet werden soll, schließen die Parteien ausdrücklich aus.
1.4. Die Aufnahme des Hundes eines Kunden in eine Gruppenstunde erfolgt erst nach ausdrücklicher Zustimmung durch die Hundeschule. Die Aufnahmevoraussetzungen des Hundes für die Aufnahme in eine Gruppenstunde werden ausschließlich durch die Hundeschule festgelegt.
1.5. Eine Trainingsstunde dauert 60 Minuten, sofern nicht etwas anderes vereinbart worden ist. Verspätungen des Kunden gehen zu dessen Lasten und berechtigen nicht zur Minderung der Vergütung.
1.6. Die Hundeschule ist berechtigt, bei Nichtverträglichkeit einzelner Hunde, dem Kunden eine neue Gruppe zuzuweisen. Bei Änderungen wird die Hundeschule auf die Zumutbarkeit für den Kunden achten.

2. Pflichten des Kunden

2.1. Der Kunde sichert zu, dass jeder teilnehmende Hund ordnungsgemäß behördlich gemeldet ist, vollen Impfschutz hat und für jeden teilnehmenden Hund eine gültige Haftpflichtversicherung besteht. Auf Verlangen der Hundeschule hat der Kunde den Impfpass, die behördliche Anmeldung sowie die Police der Haftpflichtversicherung vorzulegen.
2.2. Der Kunde ist verpflichtet, die Hundeschule vor Ausbildungsbeginn über chronische oder ansteckende Krankheiten sowie Verhaltensauffälligkeiten, Aggressivität oder Ängstlichkeit des teilnehmenden Hundes zu informieren.
2.3. Bei ansteckenden Krankheiten ist die Hundeschule berechtigt, den Hund vom Training auszuschließen. Es gilt die Informationspflicht von Punkt 2.2. Wird ein Termin weniger als 24 Stunden vor Beginn abgesagt, bleibt der Kunde im Sinne der §§ 611, 615 BGB zur Zahlung der vollen Vergütung verpflichtet, da Termine in der Regel so kurzfristig nicht neu vergeben werden können (siehe Punkt 4.3.). Sollte sich zu Beginn einer Stunde herausstellen, dass eine ansteckende Krankheit besteht, gilt dies als Nichtabsage und es ist die volle Vergütung zu zahlen. 
2.4. Bei Läufigkeit einer Hündin ist die Hundeschule hierüber vor Beginn der Trainingsstunde zu informieren.
2.5. Der Kunde ist zur Mitwirkung verpflichtet und während der Trainingsstunden bei seinem Hund anwesend zu sein. Ein Zuwiderhandeln und Verstoß kann zu einer mündlichen Ermahnung bis hin zum Ausschluss aus dem Training führen. 

3. Zahlungskonditionen

3.1. Die aktuellen Preise (Stand: Juni 2022) sind wie folgt und auf der Website www.braver-lumpi.de aufgeführt:
Individuelles Einzeltraining: 60 € á 60 Minuten, Fahrtkosten ab 10 km 0,40 € pro km
Abenteuer Hund: 35 € á 45 Minuten, Fahrtkosten ab 10 km 0,40 € pro km
Gruppentraining: 20 € pro Teilnehmer á 60 Minuten; 5er Karte 100 €,
Mantrailing: 25 € pro Teilnehmer
Social Walk: 20 € pro Teilnehmer á 60 Minuten
(Änderungen vorbehalten)

3.2. In der Regel erfolgt die Bezahlung bar am Ende der Trainingsstunde. Nach Absprache bzw. Aufforderung kann in Einzelfällen eine Zahlung per Überweisung getätigt werden. Hierbei gilt eine Bezahlungsfrist sofort nach Erhalt der Zusage der Hundeschule zur Zahlungsaufforderung. Der Geldbetrag ist immer in vollem Umfang zu bezahlen-eine Ratenzahlung ist nicht möglich.
In Einzelfällen obliegt es der Hundeschule, wenn die Zahlung in der Vergangenheit nicht fristgemäß erfolgt ist oder eine Barzahlung wiederholt nicht getätigt wurde, die Vergütung als Vorauszahlung geltend zu machen. Ohne Vorauszahlung erfolgt kein Training.

4. Terminabsage

4.1. Die Hundeschule arbeitet in einem so genannten "Bestellsystem". Bestellsystem bedeutet, dass die vergebenen 
Termine ausschließlich für den jeweiligen Kunden reserviert werden. Wird ein Termin weniger als 24 Stunden vor Beginn durch den Kunden abgesagt, bleibt der Kunde im Sinne der §§ 611, 615 BGB zur Zahlung der vollen Vergütung verpflichtet, da Termine in der Regel so kurzfristig nicht neu vergeben werden können. Bei Absage/Nichtstattfinden eines Termins kann die verpasste Stunde nach Absprache mit der Hundeschule nachgeholt werden. Die Hundeschule behält sich vor, ein Nachholen nicht zu gestatten. Eine Zahlungspflicht besteht nicht, wenn die Hundeschule die Leistung zu dem Termin nicht anbieten kann.

5. Vertragskündigung

5.1. Verhalten die Parteien sich vertragsgemäß, steht ihnen kein ordentliches Kündigungsrecht zu. Unberührt bleiben die Rechte zur Kündigung aus wichtigem Grund oder wegen Störung der Geschäftsgrundlage. 
5.2. Bei Verträgen über einzelne Leistungen, die kein Dauerschuldverhältnis darstellen, haben die Parteien bei vertragsgemäßer Leistung kein Recht auf Rücktritt. Unberührt bleiben etwaige gesetzliche Rücktrittsrechte oder Rechte wegen Störung der Geschäftsgrundlage.
5.3. Bei mehrmaligen unentschuldigten Nichterscheinen zu Terminen (siehe Punkt 4.), tierschutzrelevantem Verhalten, Verstoß gegen die AGBs , kann der Vertrag vonseiten der Hundeschule gekündigt werden und die bis dahin etwaigen bezahlten Vergütungen können einbehalten werden. 

5. Höhere Gewalt

Fälle höherer Gewalt, einschließlich behördlicher Maßnahmen, Streiks, Betriebsstörungen, Ausfall bzw. Verspätung von Verkehrsmitteln, Krankheit und alle sonstigen auftretenden, von den Parteien nicht zu vertretende Umstände, die die Hundeschule oder den Kunden ganz oder teilweise an der Erfüllung ihrer Verpflichtungen hindern, entbinden beide Parteien bis zum Wegfall der höheren Gewalt von der Erfüllung des Vertrages. Die Partei, bei der die höhere Gewalt eingetreten ist, hat die andere Partei unverzüglich hiervon zu unterrichten. Die bis zum Eintritt der höheren Gewalt entstandenen Kosten trägt jede Partei jeweils für sich selbst. Die Parteien werden sich im gegenseitigen Einverständnis bemühen, die gebuchten Dienstleistungen zu einem späteren Zeitpunkt nachzuholen.

6. Haftung

6.1. Die Haftung der Hundeschule für vertragliche Pflichtverletzungen sowie aus Delikt ist auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt. Diese Beschränkung gilt nicht bei der Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit des Kunden, Ansprüchen wegen der Verletzung von Kardinalpflichten, das heißt von Pflichten, die sich aus der Natur des Vertrages ergeben und bei deren Verletzung die Erreichung des Vertragszweckes gefährdet ist, sowie dem Ersatz von Verzugsschäden (§ 283 BGB). Insoweit haftet die Hundeschule für jeden Grad des Verschuldens.
6.2. Der vorgenannte Haftungsausschluss gilt ebenfalls für leicht fahrlässige Pflichtverletzungen der Erfüllungsgehilfen der Hundeschule.
6.3. Der Kunde übernimmt die alleinige Haftung für den teilnehmenden Hund, auch wenn er auf Veranlassung der Hundeschule handelt und sich auf dem Schulungsgelände befindet.
6.4. Soweit der Kunde durch die Hundeschule aufgefordert wird, den teilnehmenden Hund von der Leine zu lösen, bleibt die alleinige Haftung des Kunden bestehen.

7. Ton-, Bild- und Tonbildaufnahmen

Jedwede Ton-, Bild- und/oder Tonbildaufnahmen sämtlicher Veranstaltungen und/oder Leistungen jedweder Art der Hundeschule sind nicht gestattet.
Einwilligungserklärung zur Verwendung von Bildern und Videoaufnahmen
Zum Zwecke der Öffentlichkeitsarbeit und Dokumentation werden bei Bedarf während der Trainingsstunden Fotos gemacht und gegebenenfalls auf meiner Website veröffentlicht. Zum Zweck der Öffentlichkeitsarbeit, aber vor allem der Veranschaulichung und Optimierung von Trainingseinheiten, kann eine Videoaufnahme des Hundeverhaltens und des Verhaltens der Halterin/des Halters von Vorteil sein. Voraussetzung für das Machen von Bildern und Videoaufnahmen ist eine zusätzliche mündliche Zustimmung am Tag des Hundetrainings. Sie können der Aufnahme von Fotos- und Videomaterialien widersprechen. Es entstehen keinerlei Nachteile bei Nicht-Zustimmung der Verwendung von Bildern und Videoaufnahmen. Ihre Daten werden ebenso nach den Richtlinien der Datenschutzverordnung behandelt. Gemäß Art. 17 DSGVO haben Sie mit zukünftiger Wirkung jederzeit ein Recht auf Widerruf dieser Einwilligung und auch auf Löschung des Bildmaterials.

8. Unterlagen

Unterlagen, insbesondere Schulungsunterlagen, die von der Hundeschule ausgehändigt werden, sind urheberrechtlich geschützt und dürfen ohne eine ausdrückliche Einwilligung des Urhebers in keiner Weise vervielfältigt, verarbeitet und/oder verbreitet werden.

9. Datenschutz

Informationen zu den Datenschutzbestimmungen der Hundeschule sind unter https://www.braver-lumpi.de/datenschutz jederzeit einsehbar.

10. Nebenbestimmungen

Bei Unwirksamkeit einzelner Regelungen bleibt die Wirksamkeit des übrigen Vertrages unberührt.
Die Unwirksamkeit von Teilen dieser Geschäftsbedingungen oder etwaige Lücken berühren nicht die Wirksamkeit der Allgemeinen Geschäftsbedingungen im Übrigen. Anstelle der unwirksamen Bestimmung gilt diejenige wirksame Bestimmung als vereinbart, welche dem Sinn und Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt. Im Falle von Lücken gilt diejenige Bestimmung als vereinbart, die dem entspricht, was nach Sinn und Zweck dieser Geschäftsbedingungen vernünftigerweise vereinbart worden wäre. Es kommt deutsches Recht zur Anwendung.

Stand: Aschbach, August 2020


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